1. Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit Webnologic Internet Systems (im folgenden WIS) Verträge. Sie gelten auch für laufende Geschäftsbeziehungen und alle künftigen Vertragsabschlüsse mit dem jeweiligen Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für WIS unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung durch WIS.
2. Vertragsschluss
Die Angebote von WIS sind, wenn nicht ausdrücklich anders erklärt, freibleibend. Eine Bestellung des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn durch WIS eine Auftragsbestätigung erfolgt ist, oder eine vereinbarungsgemäße Lieferung unmittelbar nach Auftragseingang erfolgt. Für diesen Fall gelten Lieferschein, Rechnung oder Anschreiben als Auftragsbestätigung.
3. Beschaffungsrisiko
WIS übernimmt kein Beschaffungsrisiko. WIS ist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, soweit trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrages durch WIS der Liefergegenstand nicht beschafft werden kann. Die Verantwortlichkeit von WIS für Vorsatz oder Fahrlässigkeit diesbezüglich bleiben unberührt. WIS wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren, und, wenn WIS vom Vertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Im Falle des Rücktritts wird WIS dem Käufer die entsprechende Gegenleistung, soweit bereits bezahlt, unverzüglich erstatten.
4. Gefahrübergang/Kosten der Übersendung
Das Risiko der Versendung der bestellten Ware trägt die WIS. Die Kosten der Versendung werden durch den Käufer zzgl. zu dem Verkaufspreis getragen, es sei denn, die Kosten der Versendung überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
5. Eigentumsvorbehalt
Durch WIS gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von WIS, auch nach Lieferung.
6. Zahlungsbedingungen
Alle durch WIS genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller Lieferkosten. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfange bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen durch WIS 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Käufer verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen bzw. die gelieferten Waren bei Empfangnahme sorgfältig zu prüfen, und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer wird Sach- und Rechtsmängel unmittelbar nach deren Feststellung gegenüber WIS schriftlich (auch per E-Mail) anzeigen. Die Mängel sollen dabei so detailliert wie möglich beschrieben werden. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.
Zeigt sich ein Mangel später, muss die Anzeige ebenfalls unverzüglich nach Auftreten des Mangels erfolgen.
Eine Gewährleistungsverpflichtung von WIS entfällt, wenn der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung von WIS ein Programmsystem oder Teile hiervon verändern.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
8. Haftungsbegrenzung (ohne Verzug/Unmöglichkeit)
a) WIS haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WIS, eines Vertreters, oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet WIS nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder soweit WIS einen Mangel arglistig verschwiegen, bzw. eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Insgesamt ausgeschlossen ist eine Haftung für durch den Liefergegenstand hervor gerufene Schäden an Rechtsgütern des Käufers, z. B. an anderen Sachen. Diese Regelungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbegrenzung erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Die Regelungen gelten auch für einen eventuellen Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Haftung für Verzug ist nach Ziff. 9 dieser Geschäftsbedingungen, eine Haftung für Unmöglichkeit nach Ziff. 10 der Geschäftsbedingungen bestimmt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Haftungsbegrenzung bei Verzug
Ist WIS gehindert eine Frist einzuhalten, und ist die Nichteinhaltung auf höhere Gewalt zurückzuführen, z. B. Krieg, Streik oder Aussperrung verlängern sich eventuelle Fristen in angemessener Länge. WIS haftet bei Verzögerung von Leistungen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von WIS, eines Vertreters, oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von WIS beschränkt, und zwar für Schadensersatz neben der Leistung auf 5 %, und für Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, auch sofern WIS eventuell eine Frist zur Leistung gesetzt wurde. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers. Eine Beweislaständerung zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung ebenfalls nicht verbunden.
10. Haftung bei Unmöglichkeit
Bei Unmöglichkeit der Lieferung durch WIS ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wird jedoch auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann, beschränkt. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WIS oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Rücktrittsrecht des Käufers
Ein Rücktrittsrecht des Käufers vom Vertrag besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern WIS eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Liegt eine Pflichtverletzung von WIS vor, hat der Käufer sich innerhalb einer angemessenen Frist, nach Aufforderung durch WIS, zu erklären, ob der Rücktritt vom Vertrag vorgenommen wird, oder er auf Lieferung besteht.
12. Verjährungsverkürzung
Soweit der Kunde ein Kaufmann oder eine juristische Person ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt darüber hinaus auch für sonstige Schadenersatzansprüche gegen WIS, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist gilt jedoch generell nicht im Falle des Vorsatzes auf Seiten von WIS. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt darüber hinaus auch nicht, wenn WIS einen Mangel arglistig verschwiegen hat, oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Ferner gilt die vorstehende Verjährungsfrist nicht für Schadenersatzansprüche, welche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit bestehen, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadenersatzansprüchen mit der Ablieferung der Ware. Soweit in der vorstehenden Bestimmung von Schadenersatzansprüchen die Rede ist, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergebliche Aufwendungen erfasst. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
13. Zahlungsverzug des Kunden
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist WIS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. WIS ist darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass ein höherer Zinsschaden, als der vorstehend bezeichnete Schaden, entstanden ist.
14. Aufrechnungsbeschränkung/Teillieferungen
Der Käufer ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
15. Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Kunden / Besteller um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, wird als Gerichtsstand sowie die Geltung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.