Ersatzteile und Zubehör für
FiberLine Sportboote & Bootstrailer.
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Wir können Bestellungen nur bearbeiten, wenn Sie die Fahrgestell-Nr. Ihres Bootstrailers angeben. Diese beginnt mit: WFEFL.........
Artikel-Nr.: 101-0301-2 |
33,00 €
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Artikel-Nr.: 101-0301-3 |
36,00 €
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Hier finden Sie alle Zubehörteile rund um die Elektrik!
Steckstützen, Kurbelstützen, Windenstände, Bugstützen, Segelbootstützen, Kielrollenhalter
Allerlei Auflagen !
Allerlei Sliphilfen für Ihren FiberLine Sportbootanhänger.
Damit Sie für Ihren individuellen Bedarf die richtige Wahl treffen können.
Wir beraten Sie gerne.
Tempo 100 für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- PKW mit Anhänger
- mehrspurige Kfz mit Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Anhänger
- Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen (jedoch nur bis 3,5 t zGG, wenn das
Zugfahrzeug eine Tempo 100 km/h Zulassung nach § 18 Abs.5 Nr. 3 hat)
Die feste Bindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger entfällt.
Nur am Anhänger ist eine 100 km/h Plakette anzubringen. Ab sofort gelten folgende Vorraussetzungen:
· zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre
· Geschwindigkeitsindex mindestens L (120 km/h)
· keine Inanspruchnahme eines Tragfähigkeitszuschlags für den Anhängerbetrieb
(1) zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ 0,3 x Leermasse Zugfahrzeug
(für Anhänger o. Bremse und für Anhänger mit Bremse aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer)
(2) zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ 0,8 x Leermasse Zugfahrzeug
(für Wohnanhänger mit Bremse, starren Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern)
(3) zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ 1,1 x Leermasse Zugfahrzeug
(für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern), jedoch darf die zul. Masse des Anhängers weder die zul. Gesamtmasse noch die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreiten.
(4) zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ 1,0 x Leermasse Zugfahrzeug
(für Wohnanhänger mit Bremse, starren Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern)
zul. Gesamtmasse Anhänger ≤ 1,2 x Leermasse Zugfahrzeug
(für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern), wenn
der Anhänger gemäß den Anforderungen des § 30a Abs. 2 StVZO für 100 km/h gebaut und ausgerüstet ist und
a) mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (ISO 11555-1 vom 01.07.2003) ausgestattet ist oder
b) mit einem anderen Bauteil oder einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird und dies durch ein Teilegutachten nach Anl. XIX StVZO oder einem Nachtrag dazu, nachgewiesen ist
oder
das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist, eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass die Bedingungen der 9. AusnVO nicht eingehalten werden, richtet sich die zul. Höchstgeschwindigkeit nach der StVO.
FiberLine Sportboot GmbH, Industriestr. 8, 91604 Flachslanden (Merkblatt ohne Rechtsanspruch)