Der DJV Sachsen stellt für hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten Presseausweise aus. Der in Partnerschaft mit weiteren Medienverbänden entwickelte Ausweis soll die journalistische Arbeit erleichtern und dient als Legitimation gegenüber Behörden und Veranstaltern.
Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt jährlich und muss jeweils neu
beantragt werden. Dem Antrag muss ein aktueller Nachweis der journalistischen Tätigkeit beigefügt sein. Für Journalisten, die nicht Mitglied des DJV sind, wird für die Ausstellung eine Bearbeitungsgebühr erhoben. (Antragsformular)
Mitglieder des DJV Sachsen, die bereits einen Presseausweis besitzen, können die Neubeantragung per Internet (Link unten) vornehmen. Eventuelle persönliche Veränderungen (Anschrift, Namensänderung) können bei dieser Gelegenheit ebenfalls dem DJV Sachsen mitgeteilt werden. Die Presseausweis- Gebühr für Mitglieder ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.