Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungs- und Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Diedrich Glasbau- & Metallbaubedarf GmbH (im folgenden: Diedrich GmbH) und gewerblichen Kunden (Käufern). Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn sie dabei nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Katalog, Vertragsabschluss
1. Die Angaben in unseren Warenkatalogen sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Rechte an Produktabbildungen bleiben vorbehalten.
2. Der Käufer gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Diedrich GmbH kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen, die Annahme erfolgt telefonisch oder in Textform.

III. Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Angegebene Preise sind Nettopreise in Euro ab Werk Düren, hinzu kommen jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Verpackungskosten und – soweit vereinbart – die Kosten eines Versandes zum Käufer. Ab einem Nettowarenwert von 200 € für Sendungen mit einem Paketdienst erfolgt die Versendung versandkostenfrei. Bei Sonderanfertigungen und bei Waren über einer Länge von 1500mm werden Sperrgutzuschläge berechnet. Beim Versand von Artikeln mit einer Länge über 1501mm bis 2600mm wird ein Sperrgutzuschlag in Höhe von 20,-€ berechnet. Beim Versand von Artikeln mit einer Länge über 2601mm bis 3100mm wird ein Sperrgutzuschlag in Höhe von 69,-€ berechnet. Beim Versand von Artikeln mit einer Länge über 3101mm bis 6100mm wird ein Sperrgutzuschlag in Höhe von 89,-€ berechnet. Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, bleiben die Wahl der Verpackung und die Wahl der Versandart Diedrich GmbH überlassen.
2. Wir behalten uns vor, Ware nur gegen Vorkasse abzugeben oder auszuliefern; dies gilt insbesondere bei Erstbestellungen von Neukunden. Im Übrigen erfolgen Lieferungen und Leistungen gegen Rechnung.
3. Rechnungsbeträge sind sofort fällig, ohne Abzug von Skonto.
4. Kommt der Käufer mit einer fälligen (Teil-)Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug oder treten Umstände auf, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen (z.B. die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder die Antragstellung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so werden unsere gesamten Restforderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Zugleich sind wir berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an noch geschuldeten Leistungen auszuüben.
5. Für Mahnschreiben wird eine Aufwands- und Auslagenpauschale von 5 € berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie von Verzugszinsen bleibt vorbehalten.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung und zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

IV. Auslieferung, Erfüllungs- und Lieferfristen, Gefahrübergang,
1. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
2. Teillieferungen sind zulässig.
3. Für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist genügt die rechtzeitige Absendung. Wenn der Kunde den Liefergegenstand bei uns abzuholen hat, ist für die Rechtzeitigkeit unserer Leistung unsere Mitteilung über die Versandbereitschaft maßgeblich.
4. Ist die bestellte Ware ohne Verschulden von Diedrich GmbH vorübergehend oder dauerhaft nicht lieferbar, wird Diedrich GmbH den Käufer umgehend über die Verzögerung sowie über den voraussichtlichen Liefertermin informieren; sofern verbindliche Lieferzeiten vereinbart worden sind, werden solche entsprechend verlängert. Ist die Ware danach nicht innerhalb von sechs Wochen ab Anzeige der Verzögerung lieferbar, haben beide Parteien das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil vom Vertrag zu lösen. Bereits erbrachte Gegenleistungen sind in diesem Fall zu erstatten.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen mit Übergabe auf das beauftragte Transportunternehmen auf den Käufer über.
6. Auf Wunsch des Kunden und auf seine Kosten wird die Ware durch Diedrich GmbH gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportschäden versichert.

V. Gewährleistung / Schadensersatz
1. Bei Mängeln der Kaufsache wird Diedrich GmbH nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache leisten.
2. Diedrich GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Diedrich GmbH nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und nur für den vertragstypischen und zum Zeitpunkt der Begründung des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für alle übrigen, durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden, insbesondere mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht. Eine etwaige gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
3. Diedrich GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers hervorgerufen werden (insbesondere durch eine Montage, bei der die Einbau- und Betriebsvorschriften von Diedrich GmbH nicht beachtet werden). Als Mangel gilt weiterhin nicht eine Verschlechterung der Ware aufgrund von Verschleiß, Temperatur- oder Witterungseinflüssen, es sei denn, eine solche ist von Diedrich GmbH zu vertreten.
4. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen jeweils unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Fehlmengen oder offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen, versteckte Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung.
5. Diedrich GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand für den Bestimmungszweck des Kunden geeignet ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

VI. Eigentumsvorbehalt / Sicherheiten
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Diedrich GmbH. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, Diedrich GmbH über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu informieren und eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.
2. Der Käufer tritt bei Vertragsabschluss alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegen seine Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an Diedrich GmbH ab. Der Käufer ist jedoch widerruflich zur Einziehung der Forderungen in eigenem Namen ermächtigt. ADiedrich GmbH wird diese Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
3. Auf Verlangen des Käufers wird Diedrich GmbH abgetretenen Forderungen insoweit freigeben, als ihr Wert die gesicherten Verbindlichkeiten um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen obliegt Diedrich GmbH.

VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform
1. Leistungs- und Erfüllungsort ist Düren.
2. Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Düren. Diedrich GmbH kann Ansprüche gegen den Käufer auch dessen Wohn- oder Geschäftssitz geltend machen.
3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
4. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

VIII. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB sich als unwirksam oder nichtig erweisen, so bleiben die Wirksamkeit des Vertrages sowie die Geltung der übrigen AGB hiervon unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall unter Berücksichtigung des Gesetzes eine Vereinbarung treffen, die der unwirksamen oder nichtigen Klausel wirtschaftlich nahekommt. Das gleiche soll für den Fall gelten, dass im Vertrag eine Regelungslücke offenbar wird.

Diedrich Glasbau- & Metallbaubedarf GmbH

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