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Informationen zur Grabsteinprüfung

Artikel-Nr.: 746016-3101740
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Seit Januar 2007 gilt die neue VSG 4.7. Die Erstprüfung der Grabsteine erfolgt dann durch den Steinmetz mit 500 N. Die Friedhofsverwaltungen werden dann die Folgeprüfungen mit 300 N durchführen.

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