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Schreckschusspistole, HK P30, 9mm P.A.K., schwarz / black

Artikel-Nr.: 302.02.00

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Neuwaffe

"Sicherheit mit System" - so umschreibt Heckler & Koch ihr Modell P30. Eine moderne Polizeipistole, deren Anspruch an Sicherheit und Funktionalität hoch ist. Das modular gestaltete Griffstück ist unter der Maßgabe der möglichst schnellen Zielerfassung konstruiert worden. Der Nachbau im Kaliber 9 mm P.A.K. ist eine exakte Replika dieser Selbstladepistole mit einer Magazinkapazität von 15 Schuss sowie funktionierenden Bedienelementen wie Entspanndrücker und Schlittenfanghebel.

 
Technische Daten:
Kaliber 9 mm P.A.K.
Magazin -/Trommelkapazität 15 Schuss
Sicherung Fallsicherung, Entspannhebel
Länge 178 mm
Lauflänge 103 mm
Gewicht 665 g
Abzug Double Action

 

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Pyrotechnische- Munition die der Klasse BAM PM1 zugeordnet sind, dürfen ganzjährig mit Signal- oder Schreckschusswaffen verschossen werden. Ganzjährig ist das Verwenden, der Erwerb und der Besitz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.

 

 

 

1.4

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Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
 


Wichtiger Herstellerhinweis:
Die Signaleffekte dürfen nur aus zugelassenen Schreckschuss- oder Signalwaffen mit PTB Zeichen unter Verwendung von Platzpatronen der Kaliber 6mm Flobert, 8mm Knall oder .315 Knall in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden. Die Signaleffekte dürfen auch aus den zugelassenen Waffen in den Kalibern 9mm PA Knall und 9mm R in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden, wenn die PTB Prüfnummer auf dem Abschussbecher (Zusatzlauf) und die PTB Prüfnummern auf den Schreckschuss- oder Signalwaffen übereinstimmen.

 


Gebrauchsanweisung:
Mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende zuerst in den stets gereinigten Abschussbecher (Zusatzlauf) einführen. Waffe beim Schießen senkrecht nach oben über den Kopf halten. Auf freies Schussfeld achten und ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten halten. Waffe niemals auf Menschen oder Tieren richten!!! Nur im Freien verwenden!!! Abgabe nur in ungeöffneter Originalpackung erlaubt. Trocken lagern und vor Feuchtigkeit schützen. ACHTUNG: Für das Schießen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist eine Schießerlaubnis erforderlich.

 


Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-, und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eigenen befriedeten Besitztums ist lt. Waffengesetz ein kleiner Waffenschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kleine Waffenscheine können, bei den für das Waffenrecht zuständigen Behörden, beantragt werden.

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