Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hier finden Sie nähere Informationen bezüglich des Vertragsabschlusses, der Preise, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Rückgabe, sowie weitere wichtige Vertragsbestandteile. Für Oettle-Autodienst Robert-Bosch-Str 1 89171 Illerkirchberg (im folgenden Verkäufer oder OEAD genannt) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Wir stehen in keinem Zusammenhang mit der Firma Porsche-AG die angegebenen Teilenummern dienen zu Vergleichszwecken.

 

 

1. Allgemeines

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

 

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

 

2. Angebot und Vertragsschluss

 

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn,  der Verkäufer hat diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet.

 

Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Farben, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von OEAD gehören, bleiben im Eigentum von OEAD und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von OEAD ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 

Der Vertrag kommt mit der Annahme des durch die Bestellung des Käufers abgegebenen Vertragsangebots durch OEAD zustande. OEAD sendet dem Käufer in diesem Fall eine Auftragsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der Bestellung des Käufers. Die automatisch erstellte Ebaymail ist keine Auftragsbestätigung.

 

OEAD behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen.

 

Änderungen im Design bzw. technischer Weiterentwicklungen unserer Produkte sind freibleibend jederzeit vorbehalten.

 

 

3. Preise

 

Unsere Preise verstehen sich bei Lieferanschriften innerhalb Deutschlands inklusive derzeit 19% Mehrwertsteuer ab Werk, zuzüglich Versandkosten. Wir erstellen keine Rechnungen ohne Mehrwertsteuer für den Auslandsversand.

 

 

4. Lieferung

 

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

 

Falls OEAD schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen, beginnend mit dem Zugang des Nachfristsetzungsschreibens zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfirst ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. OEAD ist bemüht, schnellstmöglich die Lieferung auszuführen. Die Wahl der Versandart obliegt nach billigem Ermessen OEAD. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlenden Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich schriftlich, verbindlich zugesagt wurde.

 

OEAD ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.

 

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr von OEAD. Eventuelle Transportschäden müssen vom Käufer beim Wareneingang beim Spediteur angezeigt werden.

 

Verladung und Versand erfolgen versichert auf Gefahr von OEAD. OEAD wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert OEAD die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Für die Einlagerung kann OEAD nach billigem Ermessen übliche Vergütung verlangen.

 

Gerät der Käufer mit der Annahme der Waren in Verzug, so ist OEAD nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

 

Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

 

Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, so ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 10% des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind dann ausgeschlossen.

 

 

5. Zahlungsbedingungen

 

Wir liefern für den privaten und gewerblichen Bedarf. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder Kreditkartenzahlung, nur ausnahmsweise, wenn vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart, gegen Rechnungslegung, wobei der Käufer in diesem Fall auf Verlangen von OEAD entsprechende Sicherheit zu stellen hat.

 

Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, die jeweils üblichen Zinsen und Kosten zu berechnen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, jegliche weitere Warenlieferungen zurückzubehalten. Falls nicht anders ausgezeichnet, gelten alle Preise in OEAD.

 

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von OEAD anerkannt sind.

 

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

6. Auktionen

 

Wir erwarten, daß der/die Artikel zügig bezahlt werden (innerhalb von 10 Tagen muß der Betrag bei uns gebucht sein). Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist, leitet OEAD die Zahlungsaufforderung mit Verwarnung / Mahnung / Zahlungsaufforderung und Zwangsvollstreckung ein. Danach wenden wir uns an das jeweils zuständige Auktionshaus, über die dann weitere Schritte veranlaßt werden. Sollten die erworbenen Artikel nicht innerhalb von 4 Wochen bezahlt worden sein, erklärt der Käufer hiermit den rechtlich geschlossenen Kaufvertrag für nichtig und verzichtet auf den erworbenen Artikel. Dieser Artikel geht uneingeschränkt wieder in unseren Besitz über und wir sind berechtigt, ihn weiter zu veräußern. Säumige Zahler, und vor allem, die in letzter Zeit immer häufiger auftretenden Spaßanbieter, haben die rechtlichen Konsequenzen zu tragen.

 

Mit Ihrem Gebot gehen Sie einen rechtsverbindliches Kaufangebot ab. Etwaige Fragen immer vor Auktionsende stellen wir antworten so schnell wie möglich und auch in der Artikelbeschreibung sind die angebotenen Artikel immer möglichst genau beschrieben. Hier gilt der Grundsatz: “Erst fragen, dann bieten und kaufen“. Sie haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, welches Sie uns in schriftlicher Form zukommen lassen müssen.

 

 

7. Rückgaberecht / Widerrufsrecht

  

siehe Seite: Widerrufsbelehrung

 

8. Gewährleistung

 

 

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei neuen Teilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung oder Abnahme des Vertragsgegenstandes. Bei unseren Ersatzteilen wie Motoren, Getrieben, Lichtmaschinen, etc. handelt es ich um gebrauchte Teile.

 

Ist der Käufer eine Juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung aus seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt folgendes: Der Verkauf oder die Bearbeitung von gebrauchten Fahrzeugteilen mit Ausnahme instandgesetzter Motoren oder instandgesetzter Motorenteile erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei Neuteilen und bei instandgesetzten Motoren oder Motorenteilen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Im Übrigen gilt 8. Satz 1.

 

Der OEAD ist immer das Recht zur eigenen Nachbesserung in unserem Betrieb zu geben. Schlägt auch eine zweite Nachbesserung fehl, stehen ihm die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

 

Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

 

Ein Motor, Getriebe, Lichtmaschine etc. wird grundsätzlich ohne Kontrolle der Einstellung verkauft oder hergestellt.

 

Der Käufer ist verpflichtet bei gebrauchten Motoren, die Einstellung der Zündung, der Steuerung, des Vergasers bzw. der Einspritzanlage sowie Öl-Filterwechsel, Zahnriemenwechsel, Wasserpumpe und Thermostat erneuern von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.

 

Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen  ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber GMBH  zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Ist der der Käufer Kaufman, so gilt nach erstmaliger Kenntnis vom Mangel, § 377 Abs. 1 u. 3 HGB.

 

OEAD ist nicht zu Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von OEAD zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist OEAD  – unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass OEAD aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der OEAD für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

 

Soweit ein Mangel angezeigt ist, muss der Käufer der OEAD die Gelegenheit zur Prüfung dieses Mangels an unserem Betriebssitz geben durch die Bereitstellung des defekten Teils zur Abholung durch unsere Spedition und durch schriftliche Mitteilung der Abholbereitschaft.

 

Natürlicher Verschleiß sowie ein Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

 

Liegt ein von OEAD zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann OEAD wahlweise Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung vornehmen. OEAD ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, oder hat OEAD die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von OEAD beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

 

Schadenersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder OEAD die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

9. Haftung

 

Hat OEAD aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen Schadensersatz zu leisen, der fahrlässig durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten ) und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Verletzung von Leben Körper und Gesundheit.

 

Im Fall des 7 Ziff. 1 Satz 1 u. 2 haftet OEAD nicht für Mangelfolgeschäden, insbesondere nicht für die Kosen eines eventuellen Mietfahrzeuges oder für beim Käufern entgangenen Gewinn und auch nicht für fiktiv berechneten Nutzungsausfall für ein KFZ:

 

Ansonsten haftet OEAD  mit Ausnahme bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, - hier ist unsere Haftung unbeschränkt-, nur für grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.

 

Unabhängig von dem Grad unseres Verschuldens bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

 

10. Eigentumsvorbehalt

 

OEAD behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die OEAD gegen den Käufer im Zusammenhang mit den gekauften Waren (z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferung sowie sonstigen Leistungen) nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die OEAD aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen dem Käufer hat.

 

Die weitere Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet. Mit Zahlungsverzug erlischt das Recht zur Weiterveräußerung/-verarbeitung.

 

Werden die Waren mit anderen Sachen verarbeitet, erwirbt OEAD das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen bearbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Waren mit anderen Sachen vermischt, so erwirbt OEAD das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu der anderen vermischten Sache. Zum Zeitpunkt der Vermischung ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer OEAD  anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. Dem Käufer hierdurch entstehende Forderungen tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Vorbehaltswarenwertes der von OEAD gelieferten Ware und gegebenenfalls erbrachten Leistung an OEAD ab, die die Abtretung hiermit annimmt.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist OEAD berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn es finden die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.

Übersteigt der Wert der für OEAD bestehenden Sicherheiten nicht nur vorübergehend mehr als 120% gibt OEAD auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach Wahl von OEAD zurück.

 

Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von OEAD nicht nach, so kann OEAD die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Der Erlös der Verwertung ist auf Verbindlichkeiten von OEAD anzurechnen, wobei angemessene Verwertungskosten von OEAD mit angerechnet werden können.

 

 

11. Höhere Gewalt

 

Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden wegen Nichterfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb des Einflußbereichs des Verkäufers ist. Dazu gehört höhere Gewalt, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der Herstelle, Feier, Explosion, Überschwemmung. Ausfall von Maschinen, Streik, Lieferverzug der Hersteller, Energie oder Transportmöglichkeiten.

 

 

12. Verzicht

 

Der Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung oder Durchsetzung einer der vorliegenden Bedingungen oder Rechte bedeutet keinen Verzicht auf zukünftige Geltendmachung und führt nicht zur Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsbestimmung.

 

 

13. Mitteilungen des Verkäufers

 

Der Verkäufer wird sämtliche Mitteilungen an den Sitz oder die ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Käufers richten. Schriftliche, per e-Mail oder Fax gestellte Mitteilungen gelten mit der Absendung bzw. der Übergabe an die Post als erfolgt.

 

 

14. Abtretungsverbot

 

Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit dem Verkäufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

 

 

15. Entsorgung von Batterien und Akkus

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen.

 

Batterien dürfen nicht durch den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Bitte dies vorher per e-Mail ankündigen.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes “Cd“ steht für Cadmium und “Ph“ steht für Blei und “Hg“ steht für Quecksilber.

 

 

16. Datenschutz

 

Die im Rahmen der Bestellung notwendigen Daten werden gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz.

 

 

17. Schlussbestimmungen, Sonstiges

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Parteien ist der Sitz von OEAD.

 

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

 

Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bewirkt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine solche Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.