UA-12383770-1

5 - 5 von 6 Ergebnissen

Sicherheitsbehälter klinische u. pharmazeutische Abfälle Typ 170, UN3291, Verpackungsgruppe II&III,

Artikel-Nr.: 51539-1215000662
205,00

Preis ohne MwSt. Versandkostenfreie Lieferung / Deutschland ohne Inseln

 



Technische Daten Sicherheitsbehälter Typ 170 L

Länge: 400mm

Breite: 600mm

Höhe: 880mm

Max. Zuladung: 100 kg

2 Größen lieferbar - Typ 170 L und Typ 250 L

Für die Lagerung und den Transport  von festen gefährlichen Gütern

- für die sichere Entsorgung von Krankenhausabfällen

- sicherer und hygienischer Transport (in Korridoren und Aufzügen, auf Treppen usw.)

- mit Sicherheitsverschluss und wasserdichter Abdeckung

- Sicherheitsverschluss aus Metall für perfekte Abdichtung und Schutz auch im Freien

- stapelbar für weniger Lager- und Transportfläche

- integrierte Räder und Griff für einfache Handhabung

- ideal für Krankenhäuser, Pflegeheime, Laboratorien, Abfallmanager usw., 

   z. B. für klinischen Abfall unspezifiziert UN 3291

- gültig auch für gebrauchte persönliche Schutzausrüstung (PSA)

- Zugelassen für gefährliche Güter der Verpackungsgruppe II und III

- Stabile Behälter mit Deckel Sicherheitsverschluss und wasserdichter Abdeckung

- stapelbar für weniger Lager- und Transportfläche

- integrierte Räder und Griff für einfache Handhabung

- geeignet z.B. für medizinische oder klinische Abfälle (UN 3291), Abfälle des

   Abfallschlüssel 18 01 04, benutzte Putzlappen, Öl- und Chemikalienbinder, Granulate etc.

 

Wichtiger Hinweis bezüglich des Corona-Virus/COVID-19

Gemäß aktueller Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur werden

medizinische Abfälle welche (möglicherweise) mit COVID-19 belastet sind der UN-Nummer 3291

(klinischer Abfall, unspezifiziert) zugeordnet. Damit ist die gesetzliche Voraussetzung geschaffen,

Abfälle welche mit dem Corona-Virus/COVID-19 in Verbindung gebracht werden zu transportieren.

 

Unterscheidung: (Ansteckungsgefährliche) Stoffe und Klinische Abfälle

Bedeutende Abfallschlüssel in diesem Zusammenhang:

- AS 18 01 03: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden

- AS 18 01 04: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (zum Beispiel Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)

Zulässige Stoffe und Abfälle für die Sicherheitsbox

     1. Alle Stoffe & Abfälle welche der UN-Nummer 3291 zugeordnet werden

     2. Alle Stoffe & Abfälle welche dem Abfallschlüssel (AS) 18 01 04 zugeordnet werden

Kennzeichnung der Behälter

     1. Abfallbezeichnung inklusive Abfallschlüsselnummer nach dem Europäischen Abfallverzeichnis

     2. UN-Nummer, der die Buchstaben „UN“ vorangestellt sind, die offizielle gefahrgutrechtliche Benennung

         des Abfalls, die Nummer des Gefahrzettels, die Verpackungsgruppe, ggf. eine nähere Beschreibung in

         Kurzform Beispiel: UN 3291, klinischer Abfall, unspezifiziert, n. a. g., 6.2, II

     3. Anschrift des Absenders (zum Beispiel des Krankenhauses, der Arztpraxis) inklusive einer

         Ansprechperson mit Telefonnummer

     4. Des Weiteren benötigen die Behälter den vom Gefahrgutrecht vorgeschriebenen Gefahrzettel

         (Biohazard-Symbol), Beispiel: UN 3291, klinischer Abfall, unspezifiziert, n. a. g., 6.2, II

Anwendung

Der Sicherheitsbehälter sollte mit einem Foliensack im Innern versehen werden, der im Nachgang mit einem

Kabelbinder verschlossen werden muss.

Die Abfälle AS 18 01 04 sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen

und dichten Behältnissen zu sammeln und ohne Umfüllen oder Sortieren in sicher verschlossenen

Behältnissen, ggf. in Kombination mit Rücklaufbehältern, zur zentralen Sammelstelle zu befördern

(Einsatzzweck Sicherheitsbehälter).

Diese Kategorie durchsuchen: Innenbereich
5 - 5 von 6 Ergebnissen