Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf alle Geschäfte mit uns Anwendung. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Umfang und Frist für Lieferungen oder Leistungen
1. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist für den Umfang der Lieferung oder Leistung die Empacher-Rechnung maßgebend.
2. Die Frist für Lieferungen oder Leistungen beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor Eingang der von dem Besteller aufgrund der Bestellung und Auftragsbestätigung zu erbringenden Unterlagen, Informationen, Genehmigungen oder Freigaben, insbesondere nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.
3. Alle Fälle höherer Gewalt sowie Streik, Aussperrung, unzureichende Materialversorgung, Beschränkungen der Energieversorgung, Verzögerungen von Zulieferanten und sonstigen Auftragnehmern von Empacher und andere ähnliche Ereignisse oder Ursachen außerhalb des Einwirkungsbereiches von Empacher verlängern die Liefer- und Leistungsfrist angemessen, zumindest um die Zeitdauer solcher Hindernisse. Der Besteller verzichtet auf alle Rechte oder Ansprüche wegen der Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund solcher Umstände. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände eintreten, nachdem die Liefer- und Leistungsfrist bereits überschritten ist.
4. Hat Empacher die Nichteinhaltung der Liefer-/Leistungsfrist zu vertreten, ist der Besteller nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche aus Verzug oder aus Unmöglichkeit der Leistung sind, falls Empacher nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Haftung für Schadensersatzansprüche aus Verzug und Unmöglichkeit der Leistung auch für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten.

3. Preise
1. Sämtliche Preise sind Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer.
2. Die Preise gelten ab Werft Eberbach (für grenzüberschreitende Lieferungen gemäß Incoterms 1990).
3. Nebenkosten wie Verpackung und ähnliches sind darin nicht enthalten und gehen zu Lasten des Bestellers. Transport und Versicherung übernimmt der Besteller, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. In jedem Fall trägt er die hierfür anfallenden Kosten.

4. Widerrufsbelehrung für Versandteile (keine Boote, Riemen und Skulls)

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

Bootswerft Empacher GmbH
Rockenauer Straße 7
69412 Eberbach

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die Kosten für die Rücksendung trägt grundsätzlich der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde

(Stand: März 2010)

5. Zahlungsbedingungen
1. Bei Vertragsabschluß ist die Kaufsumme wie in der Rechnung ausgewiesen zu zahlen.
2. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der sonstigen Rechte und Ansprüche von Empacher , Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Bundesbank-Diskontsatz (beziehungsweise über dem entsprechenden Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank) zu zahlen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte wegen fälliger Ansprüche aus früheren oder anderen Vertragsverhältnissen zwischen Empacher und dem Besteller sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

6. Eigentumsvorbehalt
1. Empacher bleibt solange Eigentümer der gelieferten Waren, bis der Besteller alle aus dem Vertrag bestehenden Ansprüche erfüllt hat.
2. Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, sind untersagt.
7. Gewährleistung, Mängelhaftung
1. Alle offensichtlichen Mängel sind uns spätestens binnen zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei Unterlassen der Anzeige sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Ist der Besteller Kaufmann, gelten die für den kaufmännischen Geschäftsverkehr maßgeblichen Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht).
2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluß weitergehender Ansprüche nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung, Ausbesserung auf unserer Werft oder Umtausch schadhafter Teile verpflichtet. Wird der Mangel trotz zweifachen Nachbesserungsversuchs oder zweifacher Ersatzlieferung nicht beseitigt, kann der Besteller die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3. Die Haftung von Empacher ist ausgeschlossen, wenn während der Gewährleistungszeit Dritte ohne Zustimmung von Empacher am Liefergegenstand gearbeitet haben, sofern nicht nachgewiesen wird, daß diese Arbeiten den Mangel nicht verursacht haben. Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger vom Besteller zu vertretender Einflüsse entstehen, sind keine gewährleistungspflichtigen Mängel.

8. Haftung
Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertrags-abschluß und aus unerlaubter Handlung sind, falls Empacher bzw. Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Empacher nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Haftung für Schadensersatzansprüche auch für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten.

9. Schlußbestimmungen
Sollte eine Regelung dieser Bedingungen nicht wirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bedingungen hiervon unberührt. Rechtsbeziehungen zwischen Ernpacher und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG), ist ausgeschlossen. Die Aufhebung, Ergänzung oder eine sonstige Änderung des Vertrages bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, soweit diesbezüglich nicht eine mündliche Individualvertragsabrede unstreitig besteht. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sowie dann, wenn der Besteller keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren Lieferverträgen Heidelberg. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Empacher ist berechtigt, den Besteller auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.