Einleitung
Am Freitag, den 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Damit
verbunden sind zahlreiche Änderungen für Online-Händler. So wird z. B. das Widerrufsrecht erneut vollständig
reformiert. Außerdem ändern sich die Informationspflichten. Damit dieser Tag für Sie kein „Freitag der 13.“
wird, informieren wir Sie ausführlich über die kommenden Änderungen.
Änderungen beim Widerrufsrecht
Die größte Umstellung zum 13. Juni wird das Widerrufsrecht betreffen. So müssen im Shop erneut alle
Belehrungen angepasst werden. Beispielsweise wird das Rückgaberecht komplett abgeschafft. Auf die
Einzelheiten zur Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen gehen wir in diesem Whitepaper ein. Im Überblick
möchten wir Sie aber auch auf weitere Änderungen hinweisen.
Hin- und Rücksendekosten
Für Verträge, die ab dem 13. Juni geschlossen werden, gilt grundsätzlich, dass der Verbraucher im Falle des
Widerrufs die Kosten der Rücksendung der Waren trägt, sofern er hierauf hingewiesen wurde. Damit dürfte
das Problem der unfreien Rücksendung dann der Vergangenheit angehören. Zu begrüßen ist außerdem, dass
die sog. „40-Euro-Klausel“ wegfällt. Eine einfache Information (im Rahmen der Widerrufsbelehrung) über die
Kostentragung ist ausreichend.
Die Hinsendekosten müssen im Widerrufsfall aber weiterhin vom Unternehmer erstattet werden. Allerdings nur
noch in der Höhe der günstigsten im Shop angebotenen Standardlieferung. D. h. anders als bislang müssen
künftig Express- oder Nachnahmezuschläge nicht mehr erstattet werden.
Der Verbraucher muss seinen Widerruf dann auch eindeutig erklären. Bisher ist es ausreichend, die Ware
kommentarlos zurückzusenden. Dies geht ab 13. Juni nicht mehr. Der Verbraucher muss zwar das Wort
„Widerruf“ nicht zwingend verwenden, allerdings muss aus seiner Erklärung sein Entschluss eindeutig
hervorgehen, dass er sich vom Vertrag lösen will.
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