Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Vertragsangebote

Die Preisangebote werden in Euro abgegeben und sind wenn nicht anders angegeben Nettopreise, oder bei steuerfreien EU-Lieferungen mit korrekter UST-IDNr. steuerbefreit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, immer die korrekte UstIDNr. weiterzugeben, auch - bei etwaigen Umfirmierungen den Lieferanten umgehend zu unterrichten. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch die Bestätigung der Bestellung durch uns. Die Zusage erfolgt üblicherweise per eMail oder per Fax.

II. Angebotsgültigkeit

Die Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen.

III.Zahlungsbedingungen

Die Rechnung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung erstellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages und die Frist ist auf der Rechnung angegeben. Bei neuen Kundenverbindungen kann die Lieferung ebenfalls gegen Vorauskasse erfolgen. Bei größeren Aufträgen kann eine Vorauszahlung bzw. eine der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlung vereinbart werden.

Es gilt der Tag des Geldeinganges auf unserem deutschen oder österreichischem  Konto als Zahlungseingang.

IV.Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungssumme Preises unser Eigentum.

V.Lieferungen

gelten Frankatur ab WERK Hohenlinden, soweit nicht anderes vereinbart oder am Angebot aufgeführt ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr der Auftraggeber, sofern unter Punkt 6 nichts anderes vereinbart wurde.

VI.Versicherungen für den Transport der Ware

Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Anweisung des Auftraggebers abgeschlossen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

VII.Lieferzeit

Liefertermine sind in der Regel auf der Auftragsbestätigung vermerkt, sind aber keine Liefertermine vereinbart (Liefertermin = Auftragsbestätigungsdatum), so läuft diese mit dem Tag der Zustellung der Auftragsbestätigung. Wird das zu dekorierende oder verpackende Produkt vom Auftraggeber beschafft, so beginnt sie nicht vor dem Tag des Wareneingangs. Die Lieferzeit endet mit dem Tag, an dem die Ware das Haus verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils gehemmt, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Antwort. Ist eine Änderung am Auftrag verlangt, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitungen der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden.

VIII.Haftungsbeschränkung etwaiger Schäden

Die Haftung für einen infolge des Verzuges eingetretenen Schaden ist auf den Fall beschränkt, dass der Verzug auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung von uns beruht. Im übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

IX.Mängel

Mängel sind sofort nach ihrer Erscheinung zu anzuzeigen. Kaufleute sind darüber hinaus verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang dahingehend zu untersuchen.Mängel eines Teils des Auftrages können nicht zur Beanstandung der gesamten Menge führen.

X.Materialbeschaffung für Dekoration*

Vom Auftraggeber gestellte Produkte, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang des gelieferten Materials wird ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge bestätigt. Ist durch den Auftraggeber bei größeren Posten die verbindliche Überprüfung der gelieferten Ware notwendig, so sind die mit der Zählung oder gewichts- oder mengenmäßigen Prüfung verbundenen Kosten zu ersetzen. Ebenso sind bei der Lieferung größerer Posten die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

Bei Übernahme der Überprüfung der gelieferten Ware ist die Haftung jedoch auf den Fall der groben Fahrlässigkeit bzw. Vorsätzlichkeit beschränkt.

Wir sind berechtigt, für Ausstellungs- und Archivzwecke je nach Höhe der Auflage und Art des Druckerzeugnisses ein bis fünf Belegexemplare herzustellen und zurückzubehalten. Der Materialpreis hierfür kann vom Auftraggeber von der Rechnung in Abzug gebracht werden.

XI.Liefermenge – Ausfallquote für Dekoration*  

Bei zu bedruckenden Teilen sowie bei gelieferten Produkten aus  Massenproduktionen ist eine Ausfallquote in geringer Menge  zu akzeptieren.

XII.Umverpackungen

Umverpackungen aus Papier  oder Wellpappe ist im Preis inbegriffen.

XIII.Das Urheberrecht für Dekoration*

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein   verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der  Vervielfältigung in jeglichem Verfahren  und zu           jeglichem      Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und            dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung,            uns. Nachdruck       auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines        Urheberrechtes oder eines anderen      gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist             ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Wir sind       nicht verpflichtet, Kopien von Druckabzügen oder Dateien an den Besteller zu senden.

XIV.Lieferantenhaftung

Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von an uns übergebenen Originaldaten  oder sonstigen eingebrachten Sachen haften wir nur für    den Fall, dass die Beschädigung oder        der Verlust auf ein grob fahrlässiges     oder  vorsätzliches Verhalten durch uns zurückzuführen        ist.       Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

XV.Korrekturfehler kundenseits für Dekoration*

werden kostenfrei berichtigt; von uns nicht verschuldete oder in Abweichung   von der  Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere   Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Die Haftung für Satzfehler ist auf   grobes  Verschulden bzw. Vorsatz beschränkt.

XVI. Korrekturabzug für Dekoration* 

Korrekturabzüge und Andrucke werden nur angefertigt, wenn dies der Auftrag            erfordert oder           der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht. Kosten            werden extra berechnet.Soweit Korrekturabzüge und Andrucke dem Auftraggeber übersandt werden,   sind diese von        ihm zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben.     Für vom Auftraggeber übersehene Fehler haften wir nicht.

XVII. Unser Firmenlogo, Anschrift

Unser Firmenlogo, unsere Anschrift können auf sämtlichen Lieferungen  angebracht werden, sofern nichts anderes vereinbart bzw. eine neutrale Lieferung gewünscht ist. Außerdem sind Kartonaufdrucke und  Anbringungen der Vorlieferanten, sofern eine Entfernung nicht möglich, zu   aktzeptieren.

XVIII.Nebenabreden

 Mündliche Vereinbarungen am Telefon oder persönlich müssen zu ihrer  Verbindlichkeit der schriftlich bestätigt werden. Aufhebung der Vereibarungen  entfallen auch der Schriftform.

XIX.Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 für Unternehmerist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Ebersberg. Gegenüber Privatpersonen wird Ebersberg als Gerichtsstand  vereinbart, wenn der Vertragspartner einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland nicht hat, bzw. für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihre

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses  Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung   nicht bekannt ist.



*= Der Begriff "Dekoration" bezeichnet die von uns angebotenen Dekorationsverfahren Siebdruck, Tampondruck, Etikettendruck und Etikettierung