Hilfsmittel für gute Beweglichkeit
Es gilt das schweizerische Zivilgesetzbuch (Fünfter Teil: Obligationenrecht) aktueller Fassung.
Das anwendbare Recht ist das Obligationenrecht der Schweiz, Gerichtsstand ist in Zürich / Schweiz.
Der Lieferort für bestellte Ware liegt generell immer in Zürch (Schweiz).
Für Handelspartner gilt die veröffentlichte Liste Produkt- und Preisliste für Handelspartner soweit nichts anderes schriftlich und vertraglich vereinbart wurde.
Etwaige anfallende Einfuhrumsatzsteuern (EU, Deutschland) übernimmt der Käufer als direkter Importeur.
Der Versand der Ware erfolgt aus der Schweiz vom Standort Zürich und ist kostenfrei.
Zusätzlich der gesetzlichen Regelungen wird ein Widerrufsrecht eingeräumt: