Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferbedingungen und Versandkosten
 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen von uns. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.


2. Angebot und Vertragsabschluß

2.1. Alle Angebote und sonstige Zusagen sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt.

2.2. Die einem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw., die Gewichts- und Maßangaben sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen die angebotenen Produkte enthalten, sind nur annähernd maßgebend und gelten nicht als zugesichert.

2.3. Alle Vereinbarungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern, werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.


3. Preis, Verpackung, Frachtkosten

3.1. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

3.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, gesondert in Rechnung gestellt.

3.3. Unsere Lieferungen verstehen sich, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Lieferwerk (Versandort), einschließlich Papier- und Kartonverpackung. Die Ware wird frachtfrei beim Empfänger innerhalb Deutschlands abgeliefert. Zollerhebung geht zu Lasten des Empfängers.

3.4. Bei Express- und Eilgutsendungen, die als solche vom Kunden veranlasst wurden, geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendung zu Lasten des Kunden.

3.5. Bei einem Auftragswert unter 150 Euro innerhalb Deutschlands wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 7,90€uro (Netto)

abweichend von Ziffer 3.3 dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.6. Für Kunden außerhalb Deutschlands berechnen wir die tatsächlich anfallenden Versandkosten, welche wir Ihnen vorab mitteilen.


4. Lieferung, Gefahrübertragung

4.1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben etwas anderes schriftlich ausdrücklich zugesagt.

4.2. Kriegszustände, Unruhen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Mangel oder Rationierung von Roh- und Brennstoffen oder anderen für die Herstellung oder Ablieferung der Ware unentbehrlichen Betriebsmitteln, deren Beschaffung dem Verkäufer nicht zumutbar ist, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen oder Fälle von höherer Gewalt, welche unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder Ablieferung der Ware stören oder verhindern, befreien den Verkäufer für Dauer und Umfang der dadurch erwachsenen Betriebs- und Versandstörungen von der Lieferverpflichtung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer in diesem Fällen unverzüglich Mitteilung zu machen.

4.3. Hält der Verkäufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine vereinbarte Lieferfrist nicht ein, so hat der Käufer das recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens (§286 BGB) und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Lieferfristen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist der Käufer jedoch nur berechtigt, Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens zu verlangen.

4.4 Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als Erledingung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Verkaufsbedingungen betrachtet.

4.5. Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Art und Wege des Versandes, sowie Bestimmung des Versandortes sind, - wenn nicht anders bestimmt-, uns zu überlassen. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.


5. Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung

5.1. der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Zugang zu untersuchen.

5.2. Werden Falschlieferungen, Fehlmengen oder sonstige Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang gerügt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns unterwegs entstandener Schäden oder Gewichtsverluste aus. Für die Berechnung sind die in unserem Depot festgestellten Maße, Raumverhältnisse, Gewichte und Stückzahlen maßgeblich.

5.3. Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.

5.4. Im Fall berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur Nachlieferung verpflichtet. Erst wenn dies nicht möglich ist oder die Nachlieferung fehlschlagen sollte, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Wandelung oder Minderung verlangen.

5.5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung, sowie aus jedem anderen tatsächlichen oder rechtlichen Grunde, sind – soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von versuchen an der beanstandeten Ware zu.

5.6. Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich- auch im Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter- und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unsere Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Schadenersatz wird nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung geleitet.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Kaufgegenstand verbleibt bis zum Ausgleich unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferrungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat, bei Zahlung durch Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.

6.2. Veräußert der Kunde die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiter oder übergibt er sie aus einem anderen Rechtgrund an Dritte, tritt der Käufer hiermit die aus der Weiterveräußerung oder der Weitergabe der Vorbehaltware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung in Höhe des Rechnungswertes unserer dabei verwendeten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderliche Auskunft zu geben sowie die Unterlagen zwecks Einziehung der Forderung durch uns auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit wir nicht anderes bestimmen, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres unser Eigentum wird, einzuziehen und für uns abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.

6.3. Der einfache sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen im Zweifel so lange fort, bis der Käufer unserer Ware in jedem Einzelfall nachweist, dass sie vollständig bezahlt ist. Nehmen Dritte unsere Ware, die sich noch im Eigentumsvorbehalt befindet, in Anspruch, z.B. im Wege der Pfändung oder erheben Dritte Ansprüche auf die an uns abgetretene Forderung des Käufers, ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.

6.4. Werden Tatsachen bekannt, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und weigert sich der Käufer, die Erfüllung des Vertrages Zug um Zug Leistung oder durch Sicherungsleistung zu gewährleisten, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.


7. Zahlung

7.1. Unsere Rechnungen werden grundsätzlich binnen 14 Kalendertagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser Frist porto- und spesenfrei auf die von uns bezeichnete Kontoverbindung zu überweisen. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeinganges bei uns bzw. Tag der Gutschrift auf unserem Bankkonto.

7.2. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen und sodann zur Begleichung des ältesten fälligen Postens verwendet.

7.3. Bei Zahlung nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutsche Bundesbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen, zuzüglich Mehrwertsteuer.

7.4. Die Übergabe von Wechseln und Schecks gilt erfüllungshalber. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen. Sie dürfen keine längere Laufzeit als 3 Monate haben. Alle entstehenden Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung. Falls ein Wechsel mangels Zahlung zu Protest geht, werden alle laufenden Rechnungen- auch diejenigen Beträge, für die Wechsel ausgestellt sind – sofort fällig.

7.5. Gegenüber unseren Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückhaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Forderung anerkannt haben der diese rechtskräftig festgestellt ist.
 

8. Umtausch / Warenrückgabe

Das Dentalbüro räumt dem Kunden freiwillig und unabhängig von den Gewährleistungsrechten ein Rückgaberecht ein. Voraussetzung ist, dass der Warenwert der Rückgabe mindestens € 15,00 netto (sprich ohne Mehrwertsteuer) beträgt und die Ware ungeöffnet, unbeschädigt, unbeschriftet und nicht verklebt ist. Wurden Verschlusssiegel oder Siegeletiketten geöffnet, beschädigt oder in anderer Weise entfernt, ist die freiwillige Rücknahme ebenso ausgeschlossen wie bei der Entfernung von Umverpackungen, wie z.B. Einschweißfolien, Folienversiegelungen etc. Ebenfalls von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind Artikel, die nach Spezifikation des Kunden angefertigt werden (Sonderanfertigungen) oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind sowie Arzneimittel und sogenannte Beschaffungsartikel, des Weiteren sterile Ware, Diagnostikartikel und Reagenzien.

Die Ausübung des Rückgaberechts außerhalb der Gewährleistungsrechte ist nur innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware beim Kunden möglich. Der Rückgabewunsch ist durch den Kunden telefonisch oder per E-Mail anzumelden. Das Dentalbüro behält sich das Recht zur Überprüfung des Vorliegens der oben genannten Voraussetzungen vor.

Bei Rückgabe von Verbrauchsmaterial berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % des Verkaufspreises, bei Rückgabe von Geräten, Einrichtungsgegenständen oder Ersatzteilen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Verkaufspreises - in jedem Fall mindestens jedoch € 1,75 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Einzelprodukt.

Rücksendungen erfolgen stets auf Gefahr und Kosten des Käufers. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

9. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf unserer Markenqualität ist nur in Originalpackungen gestattet. Ihre Um- und Abfüllung ist gemäß §24 des Warenzeichengesetzes nicht statthaft.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Erfüllungsort für Zahlungen ist die von uns bezeichnete Kontoverbindung. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


11. Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Soweit einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sind, haben die Parteien am Abschluß einer Vereinbarung mitzuwirken, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.


Stand der AGB 05/2022