Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende von den Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten auch dann, wenn die Lieferung an den Käufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos ausgeführt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Werden Bestellungen vom Verkäufer nicht gesondert bestätigt, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2. Ist die Bestellung als Angebot zu qualifizieren, kann der Käufer dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den vom Verkäufer angegebenen Preisen nicht eingeschlossen. Der Verkäufer stellt eine Rechnung, in der der Nettobetrag, die Mehrwertsteuer und der Bruttobetrag gesondert ausgewiesen werden. Liegt vom Käufer aus einem EU-Mitgliedsstaat keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, wird der jeweils gültige deutsche Mehrwertsteuer-Satz in Rechnung gestellt.

3. Der Verkäufer kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird; der Verkäufer ist in diesem Fall gleichfalls berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen; dies gilt auch bei Stundung oder Annahme von Schecks. Unter denselben Voraussetzungen kann der Verkäufer bei einer laufenden Geschäftsverbindung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

4. Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Er- öffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so wird unsere Gesamtforderung sofort fällig.

5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

6. Wir behalten uns vor an uns unbekannte Käufer gegen Vorauszahlung zu liefern.

7. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines der auf der Rechnung genannten Konten zu erfolgen; Risiken und Kosten der Zahlung gehen zu Lasten des Käufers.

8. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

9. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Lieferzeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen abgeklärt sind und steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung; sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir sobald als möglich mit.

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

4. Ereignisse höherer Gewalt sowie Störfälle, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Lieferung wegen eines der vorgenannten Gründe ganz oder teilweise unmöglich wird, können wir vom ganzen Vertrag oder vom noch nicht erfüllten Teil zurücktreten. Zur Ersatzbeschaffung sind wir nicht verpflichtet. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Frist liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 5 Lieferung - Gefahrenübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

2. Die Versendung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über

3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen ein. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Als Entschädigung können wir 0,5% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche, insgesamt höchstens 5% ohne Nachweis fordern. Wird ein höherer Schaden nachgewiesen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

4. Sofern der Käufer es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

 

§ 6 Toleranzen

1. Bei Anfertigungen behalten wir uns bis zu 5% Mehr- und Minderlieferung vor.

2. Eine allgemeine Toleranz von +/- 4% bleibt vorbehalten.

 

§ 7 Mängelansprüche

1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware erhoben werden. Die Beanstandung muss schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins oder der Rechnung erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung gilt die Lieferung als genehmigt.

2. Die Feststellung einer Mangelhaftigkeit eines Teils der Ware kann nicht eine vollständige Zurückweisung der Ware begründen.

3. Handelsübliche und unwesentliche Abweichungen in Qualität, Ausführung oder Farbe können nicht beanstandet werden. Ansprüche wegen Anlieferung beschädigter Pakete können grundsätzlich nur geltend gemacht werden, wenn eine schriftliche Bestätigung des Überbringers zum Schadenseintritt beigefügt ist.

4. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, behalten wir uns die Art der Nacherfüllung vor. Rücksendungen mangelhafter Ware werden nur angenommen, wenn dies vorher vereinbart wurde.

5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Lieferungen innerhalb der in § 6 genannten Toleranzen. Auch haften wir nicht für geringfügige Abweichungen von der Beschaffenheit, sofern die gelieferte Ware für den üblichen Verwendungszweck geeignet ist. Auch bestehen keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Auch besteht keine Haftung für daraus entstehende Folgen, wenn der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert. Wir haften ebenfalls nicht für Druckfehler, die der Käufer in dem von ihm als genehmigt bezeichneten Andruck übersehen hat.

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

 

§ 9 Datenschutz

1. Der Käufer wird gemäß Bundesdatenschutzgesetz, Mediendienstestaatsvertrag und Teledienstedatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung zu uns generierten Daten für unsere Zwecke gespeichert, bearbeitet und genutzt werden. Ohne vorherige Zustimmung werden keine Nutzerangaben an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwertet; dies gilt jedoch nicht, wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher und/oder behördlicher Vorgaben (auch solche, denen wir uns freiwillig unterworfen haben), zur Verteidigung oder zum Schutz unserer Rechte oder der unserer Kunden und zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Behebung technischer Schwierigkeiten erforderlich ist. Mit den Kundendaten werden wir im Einklang mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes verfahren.

2. Der Käufer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren.

 

§ 10 Gerichtsstand - anzuwendendes Recht - Erfüllungsort

1. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.