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Unsere Empfehlung zum Schutz vor Trübung. Sofern der Grenzwert der Trübung laut Trinkwasserverordnung von 1,0 FNU oder der geforderte Grenzwert bei einer UV-Entkeimung von max. 0,2 FNU nicht garantiert eingehalten werden kann, ist die Filtration des Trinkwassers erforderlich.
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