Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen         

Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist.

Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten daraus an Dritte weiter. Verstößt der Empfänger hiergegen und schließt darauf der Dritte einen Vertrag, der durch die Weitergabe unserer Angaben entstanden ist, so schuldet der Empfänger die Provision wie wenn er den Vertrag selbst abgeschlossen hat.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B., wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer / Vermieter direkt in Verbindung setzen.
 
Vorkenntnis: Ist ein Objekt bereits von anderer Seite dem Empfänger angeboten worden, ist er verpflichtet, uns dies innerhalb von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennt der Empfänger den Nachweis des anbietenden Maklers an.
 
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist.  Mitursächlichkeit genügt.
 
Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz sind vom Käufer und Verkäufer jeweils 3 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen.
 
Gewerbevermietung: Für die Vermittlung bzw. den Nachweis des Objektes berechnen wir dem Mieter und dem Vermieter oder dem im Interesse des Mieters handelnden Empfängers dieses Angebotes eine Provision in Höhe von 3 Grundmonatsmieten bis 9 Jahre Laufzeit. Bei Verträgen ab 9 Jahren Laufzeit  beträgt die Provision 3 % der gesamten Laufzeitmiete zuzüglich der  gesetzlicher Mehrwertsteuer, verdient und fällig bei Abschluss eines Mietvertrages, auch wenn dieser über ein Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird. Das gleiche gilt  für  mögliche Laufzeitverlängerungsoptionen des Mietvertrages. Diese Optionen werden zur Gesamtlaufzeit hinzugerechnet.
 
Die angegebene Provision / Courtage wird erst fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken.
 
Der Makler ist am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung zu beteiligen. Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt –auch provisionspflichtig- für den anderen Vertragsteil tätig zu sein.
 
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung oder von Teilen des Unternehmens anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Gesamtobjektes).

Reservierungen: Für Reservierungsvereinbarungen von Immobilien beansprucht die Firma Reckmann Immobilien vom Mieter bzw. Käufer 10 % der anfallenden Courtage als Vorauszahlung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer. Diese Vorauszahlung wird nicht zurück erstattet, jedoch auf die abschließende Rechnung voll angerechnet.     
 
Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit Reckmann Immobilien und gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen dem Einverständnis der Firma Reckmann Immobilien.
 
Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, haftet die Firma Reckmann Immobilien nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Miet/ Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer die sich auf Objektdaten beziehen.
 
Verträge, die über Fernkommunikationsmittel mündlich mit der Firma Reckmann Immobilien geschlossen werden, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung der Reckmann Immobilien um in Kraft zu treten.
 
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist Bochum. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht.