Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen 4R Motorsport GmbH (www.ranksport.racing) und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen ein verbindliches Angebot an Sie dar, Waren zu kaufen.

(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie dieses Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an.

 

§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie haben über das Internet jedoch keinen Zugriff auf Ihre vergangenen Bestellungen. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Produktbeschreibung auf unserer Shopseite für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot (= Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.

 

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

§ 6 Mängelhaftungsrechte und Verkürzung der Verjährungsfrist

(1) Gesetzliche Mängelhaftungsrechte

Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.

(2) Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtware gegenüber Verbrauchern

Es wird vereinbart, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtware auf ein Jahr zu verkürzen.

Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir ggf. für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Vorliegen einer Garantiefrist gilt zugunsten des Garantienehmers die längere Frist.

(3) Einschränkung der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung) gegenüber Unternehmern

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Ansprüche

- auf Schadensersatz
- wegen arglistig verschwiegenen Mängeln
- aus einer ggf. gegebenen Garantie
- auf Rückgriff nach §§ 445a, 478 BGB
- wegen Mängeln bei Baustoffen und Bauteilen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Falle einer ggf. gegebenen Garantiedauer gilt zugunsten des Käufers die längere Frist.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

 

§ 8 Kaufmännischer Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.

 

§ 9 Klausel

Gewährleistung für RennsportteileSämtliche Waren und vom Auftraggeber übergebenen Materialien werden mit äußerster Vorsicht und fachgerecht behandelt. Schäden, die an für den Rennsport bestimmten Waren und Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Käufers/ Auftraggebers.Informationen über Einstelldaten und Behandlung von Rennsportteilen können von uns bei Bedarf gegeben werden. Bei Unsicherheiten ist auf alle Fälle Rücksprache zu halten. Da im Rennsport viele Einstellmöglichkeiten und Einflüsse das Fahrverhalten und damit auch die Sicherheit und die Lebensdauer der Artikel bestimmen, sind unsere Angaben ungefähre Durchschnittswerte. Für unsere Beratung übernehmen wir keine Haftung.Motorsportteile sind hochwertige Spezialprodukte. Durch die hohe Beanspruchung bei Veranstaltungen, die zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit organisiert sind, kann keine Garantie gewährt werden. Bei Übernahme von Ware und Dienstleistungen sind diese vom Empfänger oder seinen Beauftragten sofort auf Unversehrtheit bzw. korrekte Ausführung zu überprüfen. Reklamationen sind sofort bekanntzugeben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden, einschließlich Folgeschäden als Ursache von defekten Teilen, Reifen, Felgen oder der von uns erbrachten Dienstleistungen wird ausdrücklich jeder Ersatzanspruch abgelehnt und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden.Viele unserer Motorsportteile sind – je nach Verwendungszweck – konstruiert für Höchstleistungen und Extrembelastungen bei kurzer Lebensdauer. Diese Teile können demnach nach kurzer Zeit „verbraucht“ sein, ohne dass ein Sachmangel vorliegt.

 

Dieses Dokument wurde erstellt und wird aktualisiert mit der Technologie der janolaw AG.