AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen §

 

 

  • Alle aufgeführten Stücke sind zeitgenössische Originale und wenn nicht anders beschrieben in einem guten Erhaltungszustand.
  • Militaria Gross verkauft grundsätzlich keine Kopien und Nachfertigungen zum Schaden des Sammlers.
  • Alle Angebote und Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Angebote, Beschreibungen und mündliche Erklärungen sichern keine Eigenschaften im Sinne von § 459 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu.
  • Alle Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf, Irrtümer und Preisänderungen sind vorbehalten.
  • Militaria Gross unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25 UstG, daher kann die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Militaria Gross
  • Der Gerichtsstand ist in jedem Fall das Amtsgericht Straubing.
  • Die eingehenden Bestellungen werden der Reihenfolge des Einganges nach bearbeitet.
  • Telefonische Bestellungen sind möglich.
  • Es ist empfehlenswert bei einer Bestellung auch eine Ersatzbestellung anzugeben.
  • Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme (nur innerhalb Deutschlands möglich).
  • In Einzelfällen kann eine Lieferung gegen Rechnung an gut bekannte Kunden erfolgen, jedoch nur nach vorheriger Absprache.
  • Die Zahlung von Rechnungen hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Rechnungen die nicht in dieser Frist vollständig bezahlt werden, sind für Militaria Gross nicht bindend.
  • Der Versand im Inland und Ausland erfolgt grundsätzlich mit der DHL oder Post. Bei einer Bestellung werden die jeweils anfallenden Versand- und Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Die bestellte Ware wird von, Militaria Gross, ordnungsgemäß verpackt und versichert. Durch die Abgabe der Sendung an die DHL oder Post gehen alle Risiken, insbesondere der zufällige Untergang und die zufällige Verschlechterung auf den Käufer über.
  • Hieb-, Stich- und Stoßwaffen werden nur an Personen über 18 Jahren abgegeben.

 

  • Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
  • Widerrufsbelehrung
  • Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
  • Widerrufsrecht
  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
  • Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Militaria Gross, Tiefenbachstr. 27, 94354 Haselbach, Telefon: +49(0)9961/9423401, E-Mail: militaria-gross@mail.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  
  •  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
  • Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
  • Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  • Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
  • Ende der Widerrufsbelehrung
 

§ 86 [Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen]
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbreitet oder zur Verbreitung innerhalb dieses Bereichs herstellt, vorrätig hält oder in diesen Bereich einführt oder ausführt, oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs.3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


§ 86a [Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen]
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes Kennzeichen einer der in § 86 Abs.1 Nr.1, 2 und 4 bezeichneten Parteien und Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs.3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält oder in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen.
(3) § 86 Abs.3 und 4 gilt entsprechend.

Als Vorausetzung für den Erwerb der in unserem Verkaufsangebot beschriebenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933 – 1945 erwarten wir die Kenntnis des § 86 und § 86 a. Dieser besagt, dass die Verwendung o.g. Gegenstände ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung zu erfolgen hat. Wir bieten diese Gegenstände nur unter dieser Voraussetzung an.

Bei jedem Zugriff auf Inhalte und bei jeder Bestellung setze ich diese Kenntnis voraus und damit folgerichtig als Verpflichtung, Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, nach Maßgabe des §86,86 a zu handhaben. Ausdrücklichst möchte ich darauf hinweisen, dass eine andersartige Nutzung, insbesondere in propagandistischer Weise i.S.d. §86,86 a verboten ist und als Straftat geahndet werden kann