Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der BSR Möbelhandels UG


 

 1 Geltungsbereich

 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns und Ihnen abgeschlossenen Verträgen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB gilt dies auch dann, wenn wir in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Geschäftspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und Ihnen im Zusammenhang mit den Verträgen getroffen werden, sind in dem Vertrag, diesen Bedingungen und unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.

 

2 Angebote und Vertragsschluss; Korrekturmöglichkeiten

 Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

Nach Eingabe Ihrer Daten und dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Bis dahin (vor Abgabe der Bestellung) können Sie Ihre Eingaben jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie während des Bestellprozesses über weitere Korrekturmöglichkeiten. Durch Schließen des Browser-Fensters können Sie auch jederzeit den Bestellprozess komplett beenden. Die von uns per E-Mail erfolgende Zugangsbestätigung Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes dar.

Der uns erteilte Auftrag wird erst durch unsere Auftragsbestätigung bindend. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat innerhalb von 2 Werktagen ab Auftragserteilung per e-Mail oder Telefax zu erfolgen; bis dahin sind Sie an die Auftragserteilung gebunden. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt. Sie sind damit nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Sofern die Bestellung telefonisch erfolgt, kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen.

Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind oder soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.

 

3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie haben über das Internet über Ihr Kundenkonto Zugriff auf Ihre vergangenen Bestellungen. Wir schicken Ihnen die AGB zu. Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Produktbeschreibung auf unserer Shopseite für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot (= Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.

 

4 Lieferung/Fristen

 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

Gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB gilt: Die Gefahr geht auf Sie über, sobald das Produkt unser Auslieferungslager verlassen hat, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Verschlechterung durch beispielsweise Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf Sie übergehen. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Versandweg und Transportmittel werden von uns bestimmt, soweit anderes nicht vereinbart ist. Der Gefahrübergang auf Sie erfolgt mit Übergabe der Waren durch uns an einen Spediteur oder Frachtführer oder beim Verladen auf eigene Fahrzeuge zum Zwecke des Transports an Sie. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über, Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung - bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift – auf Sie über.

 

5 Preise, Zahlungsbedingungen

 Unsere Preise gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit uns getroffen wurde. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang.

Gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB gilt: Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Standort ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung, Montage, sonstige Nebenkosten und am Liefertag geltende Umsatzsteuer; diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Ist mit Ihnen nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.

Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont und Wechselspesen gehen zu Ihren Lasten.

Sie sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur befugt, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

 

6 Eigentumsvorbehalt

 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB gilt des weiteren:

Wir behalten uns das Eigentum all unserer verkauften Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung durch den Geschäftspartner einschließlich aller Nebenforderungen vor, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu dem Zeitpunkt, in dem wir über den Betrag verfügen können, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (§ 449 I BGB).

b)Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Geschäftspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren nicht den Eigentumsvorbehalt. Der Geschäftspartner hat all die in unserem Eigentum bleibenden Gegenstände unentgeltlich und mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren.

c)Der Geschäftspartner ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich und unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen mitzuteilen.

d)Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den beiden vorstehenden Absätzen dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

e)Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Geschäftspartner nicht berechtigt. Der Geschäftspartner darf die Ware insbesondere auch nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Der Geschäftspartner tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages mit allen Nebenrechten ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wenn die weiterveräußerte Ware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Nach der Abtretung ist der Geschäftspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns allerdings vor, dem jeweiligen Schuldner gegenüber die Abtretung selbst anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Geschäftspartner ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Die Rücknahme der Ware oder das Herausgabebegehren stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Geschäftspartner erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, die von uns mit der Abholung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck sein Gelände betreten und befahren zu lassen.

f)Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Geschäftspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

g)Wir verpflichten uns, die uns auf Grund dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Geschäftspartners insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

7 Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche

Gewährleistung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310:

Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Offensichtliche Mängel, d. h. Rechts- oder Sachmängel, Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferung sowie das Fehlen einer unter Umständen von uns garantierten Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung (Mängel), sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Ware, nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen, schriftlich geltend zu machen.

Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb einer Frist gemäß vorstehendem Abs. 2a geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines Mangels nehmen wir bei fristgerechter Rüge nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung vor, sofern der Geschäftspartner nachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Geschäftspartner ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Wurde von uns eine zweimalige Nachbesserung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, sowie für den Fall, dass wir eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigt verweigern, ungebührlich verzögern oder wenn dem Geschäftspartner aus sonstigen Gründen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, sowie wenn die Voraussetzungen der §§ 281 II oder 323 II BGB vorliegen, kann der Geschäftspartner anstelle von Nachbesserung oder Nachlieferung die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe für Rücktritt und Minderung geltend machen, sowie Schadensersatz und Aufwendungsansprüche, letztere gemäß der nachstehenden Regelungen über Schadensersatz nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen.

Der Geschäftspartner hat uns nach Absprache mit ihm die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen zu können.

Im Übrigen sind wir nicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Solche Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 150 % des Kaufpreises des Kaufgegenstandes überschreiten.

Etwa im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Geschäftspartner ersetzt zu verlangen.

Wir übernehmen keine Gewährleistung bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie für Schäden, die insbesondere aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Geschäftspartner oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, wobei wir nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

Wurde die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Geschäftspartners verbracht und erhöhen sich dadurch die Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so sind diese erhöhten Aufwendungen dem Geschäftspartner nicht zu ersetzen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

Gewährleistungsansprüche für die Ware verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab Übergabe des Gegenstands an den Geschäftspartner. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ebenfalls ausgenommen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


8 Haftungsbeschränkung

 Gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB gilt:

 Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Geschäftspartners auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch Aufwendungsersatz und mittelbare Schäden ausgeschlossen, insbesondere wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn wir Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt haben.

In diesen vorgenannten Fällen haften wir nur dann, wenn uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt sowie in allen Fällen, in denen wir, unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verstoßen haben und der Vertragszweck dadurch insgesamt gefährdet wird.

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt. Ebenso ist unsere Haftung aus Verzug der Höhe nach auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Soweit wir eine Garantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Garantie erfasst ist. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für Sach-, Vermögens- und Personenschäden jeglicher Art, die durch unzulässige manipulative Eingriffe Dritter an den Geräten nebst Zubehör entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

9 Sicherheitsleistung

Gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB gilt:

Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners erheblich mindern oder es ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners oder hat der Geschäftspartner uns gegenüber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht und wird hierdurch die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber gefährdet oder hält der Geschäftspartner die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, können wir alle uns gegen den Geschäftspartner zustehenden Forderungen sofort fällig stellen einschließlich etwaiger Wechsel mit späteren Fälligkeiten. Die Fälligstellung werden wir dem Geschäftspartner schriftlich mitteilen. Wir können in den genannten Fällen auch die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten innerhalb angemessener Frist verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; beabsichtigen wir, von dem Recht zum Rücktritt Gebrauch zu machen, falls der Geschäftspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, werden wir ihn zuvor darauf hinweisen. Dies gilt nicht beim Zahlungsverzug des Geschäftspartners. In diesem Fall sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


10 Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch bei Lieferungen und Leistungen im Ausland.

Bei Export unserer Waren durch unsere Kunden in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert worden sind.

Vertragssprache ist deutsch. Dies gilt auch für sämtliche Produktbeschreibungen, Prospekte, Angebote und Auftragsbestätigungen. Soweit wir Übersetzungen verwenden, ist ausschließlich die der Übersetzung zugrunde liegende deutsche Fassung maßgeblich. Eine Haftung für Missverständnisse aus Übersetzungen wird nicht übernommen.

Sollten vorgenannte Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Handelt es sich bei dem Geschäftspartner um ein Unternehmen, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB so ist Erfüllungsort unser Sitz in 35305 Grünberg und Gerichtsstand unser Geschäftssitz in 35305 Grünberg. Wir sind in diesem Falle zudem berechtigt, am Sitz des Geschäftspartners zu klagen.