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Hörgeräte zum Nulltarif*

Eine hervorragende Wahl, unsere Hörsysteme zum Nulltarif, modern und attraktiv.

In puncto Qualität müssen Sie dabei keine Kompromisse eingehen. Die Festbetragsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen definieren den hohen Standard.

Die Hörgeräte zum Nulltarif* zeichnen u. a. diese Leistungsmerkmale aus:

 

    Störschallunterdrückung für gutes Verstehen in schwierigen Situationen

    Mindestens vier Kanäle für guten Klang

    Rückkopplungsunterdrückung (nahezu kein Pfeifen)

    Aktuelle Digitaltechnik

    Drei Hörprogramme für mehr Flexibilität

    Modernes Design mit Dünnschlauchtechnik für höchsten Tragekomfort

* Gilt bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung, oder Wiederversorgung nach 6 Jahren. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt pro Hörgerät 10,-€.